AGB

Allgemeine Geschäftsbedinungen zur Vermietung von Faltleinwänden

Grundsätzlich gilt:
„Wer eine mängelfreie Sache anmietet, hat diese Sache in mängelfreiem Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zurückzugeben.“

  1. Geltungsbereich
    1. Für die zu schließenden Verträge mit der LignaNatura Schneider Hübner Holzprodukte Vertriebs GbR, Platanenallee 17,15366 Neuenhagen
      (im weiteren LN genannt) gilt deutsches Recht, ergänzt und spezifiziert durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie folgt:
    2. Die Anmietung kann nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (BRD) erfolgen. Es ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht
      gestattet die Mietsache aus dem Hoheitsgebiet der BRD zu entfernen.
  2. Allgemeine Pflichten
    1. Die LN verpflichtet sich, dem Mieter die in der Auftragsbestätigung zugesicherten Gegenstände über die vereinbarte Dauer zur Verfügung
      zu stellen.
    2. Mängel: Der Vermieter liefert den Mietgegenstand in mängelfreiem Zustand. (in Ausnahmefällen wird ein Mängelprotokoll beigefügt)
      Der Mieter erhält die Möglichkeit bis spätestens 24h nach Erhalt der Lieferung etwaige Mängel anzuzeigen. (die in der Übergabebestätigung des
      Versanddienstleisters erfasste Zeit ist für den Beginn der 24h Stundenfrist maßgebend)
    3. Mängelanzeige durch den Mieter. Die Mängelanzeige hat per E-Mail zu erfolgen, einer Beschreibung der Mängel sind Bilder beizufügen die
      erkennbar den Mangel zeigen. Nach Absprache können auch andere Kommunikationswege (z.B. Whatsapp, Telegram, etc.) genutzt werden.
    4. Mängelanzeige nach Inbetriebnahme. Beschädigungen, die während der Nutzung auftreten, sind mit der Rücksendung der Mietsache vom
      Mieter schriftlich per e Mail oder als Schriftstück der Mietsache beiliegend, beim Vermieter anzuzeigen. Für nicht angezeigte Mängel wird vom
      Vermieter eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10€ erhoben.
    5. Nacherfüllung. Der Mieter erhält, sofern die Mietsache bei Erhalt nicht nutzbar gewesen ist, eine kostenfreie Ersatzlieferung.
      Erstgelieferte und nachgelieferte Mietsachen sind dem Vermieter zurückzugeben. Ist keine Ersatzlieferung möglich, erhält der Mieter den
      vollständigen Mietpreis zurückerstattet.
    6. Behandlung der Mietsache. Der Vermieter stellt dem Mieter eine Anleitung zum ordnungsgemäßen Gebrauch in Wort und Bild zur Verfügung.
      Der Mieter verpflichtet zum sorgfältigen Umgang mit der Mietsache.
    7. Ausschluss der Gefährdung. Der Mieter hat die Mietsache so zu gebrauchen, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung von Personen,
      Tieren oder Gegenständen (einschließlich Gebäuden und öffentlichen Einrichtungen) ausgeht.
    8. Sorgfaltspflicht. Die Mietsache ist von Verunreinigungen frei zu halten. Der Gebrauch in Raucher – Einrichtungen ist untersagt. Die
      Mietsache ist von heißen Gegenständen/ Orten (Heizungen, Feuerstellen, Maschinen, Scheinwerfern, etc.) fernzuhalten.
    9. Reinigung. Der Spannstoff darf nicht maschinell gereinigt werden. Verunreinigungen sind dem Vermieter anzuzeigen. Die tatsächlichen
      Kosten der Reinigung müssen dem Mieter durch Rechnung nachgewiesen werden. Der Vermieter verpflichtet sich zur kostengünstigsten
      verfügbaren Reinigung. (Ein Reinigungsunternehmen in max.25km welches die Reinigung innerhalb von 48h sach – und fachgerecht durchführen
      kann.) In Absprache mit dem Vermieter kann der Mieter selbst ein Unternehmen mit der Reinigung beauftragen. Der Mieter trägt für den
      Zeitraum der Reinigung die Nutzungsausfallpauschale in Höhe von 10€/ Tag- maximal aber 3 Tage.
    10. Motiv. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Farbechtheit der auf der Webseite dargestellten Motive. Abweichungen sind nicht
      nur subjektiver Natur, sondern gehen auch auf Einstellungen des Nutzermonitors zurück. Auch die Wirkung und der Erfolg der auf der
      Webseite angesprochenen Themen sind nicht garantiert. (Beispielsweise das Thema Romantik garantiert keinen gelungenen Abend zu zweit.)
  3. Mietzeit
    1. Beginn der Mietzeit. Die Mietzeit beginnt mit der Abgabe der Mietsache beim Transportdienstleister. Für Verzögerungen bei der
      Auslieferung, Problemen bei der Zustellung der Mietsache übernimmt der Vermieter keine Haftung. Die Mietdauer beträgt, sofern nicht anders
      vereinbart, 7 Tage. Es sind vorsorglich 3 Werktage für den Versand einzuplanen.
      Die Versandzeit ist Teil der Mietdauer. Der Mieter legt mit dem Definition des Mietbeginns fest, wie viel Zeit er dem Transportdienstleister
      einräumt die Mietsache zum Zeitpunkt des Gebrauchswunsches erhalten zu haben.
    2. Ende der Mietzeit. Am letzten Miettag ist die Mietsache dem vorab vereinbarten Transportdienstleister zu übergeben. Der Mieter trägt
      die Verantwortung für die termingerechte Übergabe. Bei Abholung der Mietsache an der Adresse des Mieters hat dieser sicherzustellen, dass
      die Abholung erfolgen kann (Anwesenheit, Funktion der Läutvorrichtung, Passierbarkeit der Wege)
      (sollte eine Abholung durch -, bzw. Abgabe beim Transportdienstleister in Folge von höherer Gewalt – Naturkatastrophen, Polizeieinsatz,
      Notlage, etc.- nicht erfolgen können, ist der Vermieter noch am gleichen Tag des Eintretens der Situation schriftlich per E Mail zu
      unterrichten) Dem Mieter kann die Verzögerung in Rechnung gestellt werden.(siehe Verzug)
    3. Verlängerung der Mietzeit. Die Mietzeit kann während der Anmietung verlängert werden, sofern keine Bestellung auf das Motiv im Zeitraum
      nach der Anmietung vorliegt. Einen Anspruch auf Verlängerung seitens des Mieters gibt es nicht.
    4. Pünktliche Rückgabe. Der Mieter verpflichtet sich zu Rückgabe der Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Vermieter kann eine
      Ausfallpauschale in Rechnung stellen.
    5. Verzug. Wird die Mietsache vom Mieter nicht zur Vereinbarten Zeit dem Transportunternehmen übergeben, entstehen dem Mieter Kosten.
      Je Mietsache eine Ausfallpauschale von 10€/Tag (ACHTUNG keine Unterscheidung von Werk-, Sonn-, oder Feiertagen).(siehe weiter Kaution)
  4. Abholung/ Lieferung
    1. Kosten des Transportes. Der Vermieter trägt die Kosten des Transportes inklusive eines Zustellversuches sowie bis zu einem Abholversuch
      durch einen von Vermieter beauftragten Transportdienstleister (in Einzelfällen erfolgt die Zustellung/Abholung durch Mitarbeiter des
      Vermieters)
    2. Der Mieter hat seine Kosten für die Selbstabholung / Rückgabe beim Transportdienstleister selbst zu tragen, auch wenn kein eigenes
      Verschulden vorliegt. Sollten Extra Kosten für die Abgabe beim Transportdienstleister entstehen, sind diese durch den Mieter zu tragen.
    3. Entlassung aus der Haftung. Der Vermieter übernimmt die Haftung für die Mietsache mit deren Übernahme vom Transportdienstleister.
      Die Haftung endet mit der Übergabe der Mietsache an den Transportdienstleister.
  5. Haftung
    1. Haftungszeitraum. Der Mieter übernimmt die vollständige Haftung für die Mietsache im Zeitraum der Anmietung (siehe Entlassung aus der
      Haftung)
    2. Umfang der Haftung. Der Mieter trägt die Haftung für alle Schäden an und durch die Mietsache.
    3. Reduzierung der Haftung. Der Mieter hat die Kosten für eine Reduzierung der Haftung durch zusätzliche Versicherungen sowie Maßnahmen
      zum Ausschluss von Gefahren selbst zu tragen.
  6. Bezahlung
  7. Der Mietpreis ist der vom Kunden zu zahlende Endpreis inklusive Steuern und Versand (hin & zurück).Die Bezahlung erfolgt per Überweisung durch den Kunden auf des Unternehmenskonto des Vermieters. Anfallende Kosten für Überweisungen trägt der Mieter. Der Mietvertrag wird nichtig, wenn der Zahlungseingang nicht binnen 5 Werktagen nach Anmietung erfolgt ist. Dem Vermieter steht es frei, die bestellte Mietsache nach Ablauf dieser Frist weiter zu vermieten. Verspätet eingegangene Zahlungen erhält der Mieter, sofern das Mietverhältnis nicht zustanden gekommen ist, umgehend zurück. Anfallende Kosten für die Rückerstattung sind vom Vermieter zu tragen.
  8. Kaution
    1. Hinterlegung. Mit Bezahlung des Mietpreise ist eine Kaution in Höhe von 250€ zu entrichten.
    2. Erfüllung des Mietvertrages nur mit
      Kaution. Der Mietvertrag ist seitens des Mieters erst dann erfüllt, wenn Mietpreis und Kaution vollständig bezahlt sind.
    3. Deckungsrahmen der Kaution. Die Kaution deckt nicht die Kosten für den Ersatz der Mietsache sondern stellt lediglich eine
      Sicherheitsleistung dar.
    4. Einbehalt. Der Vermieter behält sich vor, die Kaution teilweise oder ganz einzubehalten, sofern die Mietsache beschädigt verspätet oder
      nicht zurückgegeben wurde.
    5. Rückerstattung. Ist die Mietsache ohne erkennbare Beschädigungen beim Vermieter eingegangen, bzw. können Beschädigungen durch den
      Mieter ausgeschlossen werden, wird die Kaution noch am gleichen Tag des Erhalts der Mietsache zurückerstattet. Die Erstattung kann per
      Paypal oder als Überweisung erfolgen. In Ausnahmefällen kann nach Absprache beider Vertragsparteien die Erstattung als Barscheck erfolgen.
      Die Kosten für die Rückerstattung trägt der Vermieter.
  9. Kosten der Wiederbeschaffung
    1. Pflicht zur Wiederbeschaffung. Mit der Annahme des Mietvertrages erklärt sich der Mieter damit einverstanden, bei Zerstörung der
      Mietsache den Wiederbeschaffungspreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer zu bezahlen.
  10. Besondere Kosten
    1. Der Mieter erklärt sich mit der Annahme der Bedingungen damit einverstanden, im Fall des Verzugs folgende Kosten anzunehmen:
    2. Mahnung und Kosten . Im Fall der Nichtrücksendung / Zerstörung der Mietsache erhält der Mieter 14Tage Zeit den
      Wiederbeschaffungspreis ( etwa 500€ Brutto ) zuzüglich dem Zeitraum des Nutzungsausfalls von bis zu maximal 14 Tagen (10€/Tag). abzüglich
      der einbehaltenen Kaution, an der Vermieter zu entrichten. Der Tag des Zahlungseingang beim Vermieter ist hierfür maßgebend. Die Frist
      beginnt mit dem Datum der Rechnungsstellung durch den Vermieter . Mit Ablauf der Frist wird umgehend ein Mahnverfahren eingeleitet und die
      Vollstreckung in Auftrag gegeben. Die Anfallenden Kosten gehen vollständig zu Lasten des Mieters. Sollte sich eine verspätetete Zahlung mit
      dem Mahnverfahren überschneiden, werden dem Mieter die bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
  11. Mitwirkungspflicht
    1. Beide Parteien verpflichten sich mit dem Abschluss des Mietvertrages zur Bereitschaft der Kommunikation. Auf Anfragen, Rückfragen
      haben beide Vertragspartner binnen 48h zu reagieren.
      Das primäre Kommunikationsmittel soll der e-Mailverkehr sein.
    2. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einigungsbereitschaft bei Streitfragen.
  12. Ergänzungen
      1. Preise. Alle Preise die Vermietung betreffend sind sowohl in Netto, als auch Brutto anzuzeigen, die Mehrwertsteuer wird ausgewiesen.
      2. Rechnung. Der Mieter erhält einer Rechnung in elektronischer Form per e-Mail. Auf Wunsch kann eine gedruckte Rechnung gegen Aufpreis
        in Höhe von 1,00€ zugesandt werden. (gerechtfertigt durch das Porto der Deutschen Post AG, Kosten Briefumschlag, Papier, Druck)
      3. Netto / Brutto. Die in den AGB ausgewiesenen Preise sind Euro Netto Preise.
      4. Ergänzende Mängeldefinition. Mängel sind:
        • – Die Streben des Gestells haben Knickstellen.
        • – Der Haftstreifen am Gestell ist beschädigt, die Klettfunktion ist nicht mehr gegeben.
        • – Zum Verriegeln des Gestells befinden sich an dessen Rand und mittig aus Plastik gefertigte Riegel. Abgebrochene Riegel sind ein Mangel
          (Ersatz je Riegel 3,00€ ( Drei Euro))
        • – Brüche an der Plastikbauteilen des Gestells
        • – Der Stoff der Leinwand weist Löcher oder Risse auf.
        • – Der Farbdruck weißt deutliche Fehler im Farbauftrag auf.
  13. Teile des Gestells fehlen, das Gestell fehlt ganz, das Tuch fehlt ganz.
    Kein Mangel sind Knitterfalten im Spannstoff und Kratzer/ Gebrauchsspuren am Gestell.